Bürger*innenbeteiligung und demokratische Willensbildung in digitalen Sitzungen

Die Grünen bringen einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, um digitale Sitzungen zu ermöglichen.

23.03.21 –

Zahlreiche Eingaben der Grünen auf kommunaler Ebene haben sich auf Landesebene nun in einem Gesetzentwurf der Grünen konkretisiert, der am 24.3. im Landtag in erster Lesung behandelt wird.

Wir hoffen im Sinne der Demokratie und der Bürger*innenbeteiligung auf eine zügige Umsetzung.

Die Gemeindeordnung NRW soll so ergänzt werden, dass digitale Sitzungen zulässig sind.

" Zur Gewährleistung einer verfassungskonformen demokratischen Willensbildung und der Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung wird die GO NRW um einen rechtlichen Rahmen zur Durchführung von Sitzungen
kommunaler Ausschüsse ohne Anwesenheit der Mitglieder im Versammlungsraum, insb. in Form einer Videokonferenz, ergänzt." (Drucksache 17/13064)

(MP)
 

Kategorie

BürgerInnenbeteiligung | Digitalisierung