Flughafen Köln/Bonn ist erstmals Gegenstand einer Planfeststellung

Zum ersten Mal wird für Baumaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dazu können Bürger ab dem 6. November für einen Monat Einsicht in die Pläne nehmen und Einwände äußern.

05.11.17 –

In Kürze:

  • Vom 6. November bis 5. Dezember legt die Flughafen Köln/Bonn GmbH Pläne für Umbaumaßnahmen offen.
  • Bürger können Einwände einsenden, die auf die Genehmigung der Planungen Einfluss haben könnten.
  • Kurioserweise betrifft das Verfahren zum Teil bereits umgesetzte Bauvorhaben.

Die Planfeststellung ist, vereinfacht gesagt, ein Genehmigungsverfahren für bedeutende bauliche Maßnahmen. Ziel ist unter anderem, die Auswirkungen der Maßnahme auf Menschen und Umwelt zu klären. Bei Bauprojekten wie z. B. Eisenbahntrassen, Autobahnen oder auch Flughäfen sind Planfeststellungsverfahren üblich.

Der Flughafen Köln/Bonn wurde bislang ohne eine einzige Planfeststellung gebaut und ausgebaut. Die Genehmigung zum bedeutenden Ausbau der großen Start- und Landebahn wurde 1958 erteilt. Wenige Wochen, bevor die Planfeststellung für Projekte dieser Art zur Pflicht wurden. Alle späteren Ausbaumaßnahmen, darunter auch der Bau des Terminal 2 (eröffnet im Jahr 2000), fanden ebenfalls ohne Planfeststellung statt. Die bestehenden Genehmigungen waren von den zuständigen Behörden für ausreichend erklärt worden.

Mit einem Urteil vom Dezember 2014 hat letztlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieser Praxis ein Ende gesetzt. Anwohner hatten dagegen geklagt, dass das Vorfeld A des Flughafens ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt war. Das Gericht untersagte in seinem Urteil der Flughafenbetreiberin die Nutzung des erweiterten Vorfelds.

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat nun eine Planfeststellung beantragt, um nachträglich eine sichere Genehmigung für die Erweiterung des Vorfelds A sowie weitere bereits erfolgte Baumaßnahmen auf dem Flughafengelände, aber auch für neue Maßnahmen zu erhalten. Für dieses Verfahren beginnt am 6. November die Offenlegung von Dokumenten. Dann werden Pläne und weitere Dokumente sowohl digital über das Internet als auch in Papierform in 29 umliegenden Gemeinden zugänglich gemacht. Die Offenlegung dauert vier Wochen.

Der Flughafen-Betreiber bietet Informationen über das Verfahren und einen Link zu den Dokumenten auf einer eigenen Seite. Dort findet man auch Wortprotokolle von bislang drei Informationsveranstaltungen, bei denen unter Teilnahme der Öffentlichkeit das Verfahren erläutert und Fragen beantwortet wurden.

Umweltverbände und Bürgerinitiativen werden die offenliegenden Dokumente sorgfältig prüfen. Dazu gehören nach unseren Informationen:

Wir Grüne in Rösrath begrüßen das Planfeststellungsverfahren. Durch Mitgliedschaften in den oben genannten Vereinen beteiligen wir uns indirekt an der Auswertung der Planungsdokumente.

Darüber hinaus empfehlen wir allen, die sich von Fluglärm betroffen fühlen oder sich für die Auswirkung der Flughafenerweiterungen auf die Umwelt interessieren, selbst Einblick in die Dokumente zu nehmen. Einwände gegen die Planungen können dann schriftlich bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Weitere Informationen dazu bietet die Website des Flughafens.

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