Mehr Bürger*innenbeteiligung durch Hybridsitzungen

Die Kooperation fordert zusammen mit der ZLR den Ausbau der technischem Möglichkeiten für Hybridsitzungen im rechtlich zulässigen Rahmen.

10.03.21 –

Insbesondere in der Kommunalpolitik muss besonderes Augenmerk auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gelegt werden, um den interessierten Einwohner*innen der Kommunen die Information über die Entscheidungswege und Entscheidungen ihrer jeweiligen Kommune nahezubringen und transparent zu machen.

Da sich aktuell –bedingt durch die Coronapandemie- im beruflichen und privaten Kontext ohnedies Gewohnheiten wie die Remote-Teilnahme an Besprechungen. Sitzungen, Fortbildungen und Kongressen einbürgern, die sich vermutlich auch nach dem Ende Pandemie nur zum Teil wieder zurückbilden werden, bietet sich aktuell die einmalige Chance, diese Technik mit großer allgemeiner Akzeptanz auch in der Kommunalpolitik nutzbar zu machen.

Es bietet sich daher an, Lösungen für Remote-Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit und langfristig auch für die Rats- bzw.- Ausschussmitglieder so zu etablieren, dass einerseits der aktuellen Coronasituation Rechnung getragen wird und diese Art der Teilnahme andererseits auch perspektivisch möglich bleibt und ausbaubar ist. Etwaige Lösungen beziehen sich daher explizit nicht ausschließlich auf die Coronazeit und sollten -sobald gesetzlich zulässig- um künftige Funktionen erweiterbar sein.

Kategorie

BürgerInnenbeteiligung | Digitalisierung