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OV RösrathThemenBürgerbeteiligung

Bürger*innenbeteiligung

Moderne Demokratie bedeutet, Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse einzubeziehen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Zustimmung für politische Entscheidungen in der Bevölkerung dann besonders groß ist, wenn die Bevölkerung Einfluss auf diese Prozesse hat.

Wir setzen uns dafür ein, dass dies auch in Rösrath, im Kleinen wie im Großen, beherzigt und praktiziert wird.


News zur Bürger*innenbeteiligung

20.04.2021

Von: RBK

Meet Maik: Erste Bürger*innen-Sprechstunde des grünen Bundestagskandidaten

Der grüne Direktkandidat für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Maik Außendorf, lädt zu einer regelmäßigen Bürger*innen-Sprechstunde ein. Dort möchte er mit den Menschen ins Gespräch kommen - über die Themen, die ihnen auf dem Herzen liegen.

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Kategorien:BürgerInnenbeteiligung Wahlen
28.05.2019

Rösrath wählt GRÜNE zur stärksten Partei

Die Europawahl 2019 liegt hinter uns und wir blicken auf ein fantastisches Wahlergebnis. 28,17 Prozent der Stimmen gingen an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist unser bestes Wahlergebnis in Rösrath bislang und macht uns gleichzeitig zur Partei mit den meisten Stimmen in Rösrath.

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Kategorien:Wahlen
25.05.2019

Jetzt seid Ihr dran

Liebe Rösrather*innen,

bei dieser Europawahl geht es um sehr, sehr viel. Im Europäischen Parlament werden viele Entscheidungen getroffen, die uns unmittelbar betreffen. Das wichtigste Thema der kommenden Wahlperiode aber ist die Frage, ob wir es sch...

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Kategorien:Wahlen

Das Ratsinformationssystem

Das Ratsinformationssystem (kurz "RIS" genannt) der Stadt Rösrath ist eine wichtige Informationsquelle für alle, die sich darüber informieren wollen, welche Themen in den Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse behandelt werden. Hier ein Überblick der Funktionen:

  • Der Sitzungskalender zeigt in einer monatlichen Übersicht, welche Gremien als nächstes Tagen. Sobald diese insSystem eingestellt wurde, kann die Tagesordnung - zumindest der öffentliche Teil - eingesehen werden. Dazu gehören auch die so genannten "Vorlagen", also Dokumente zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, und weitere Anlagen.
  • Der Punkt Organisationen führt auf, welche Gremien, Ausschüsse und Fraktionen es rund um den Stadtrat gibt.
  • Unter Personen findet sich ein direkter Zugang zu allen Ratsmitgliedern, den sachkundigen Bürger*innen und weiteren Personen.
  • Im Bereich Vorlagen kann nach Dokumenten gesucht werden. Hier kann über die Stichwortsuche nach bestimmten Themen recherchiert werden oder beispielsweise durch Eingabe einer Vorlagennummer direkt ein bestimmtes Dokument gefunden werden.

Sitzungsteilnahme und Einwohnerfragen

Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich an allen Sitzungen des Stadtrats, aber auch an vielen Ausschusssitungen als Zuhörer*innen teilnehmen. Ein Rederecht gibt es jedoch nicht. Vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Im Fall der Ratssitzung gibt es laut Geschäftsordnung (PDF-Dokument) die Möglichkeit, Fragen einzubringen, die die Stadt Rösrath betreffen. Diese werden unter dem Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragen" zu Beginn der Sitzung beantwortet.

So können Sie selbst Einwohnerfragen einbringen:

  • Als Einwohner*in von Rösrath richten Sie Ihre Frage spätestens vier Werktage vor dem Sitzungstermin schriftlich an die Stadt Rösrath, am besten an den Bürgermeister unter der E-Mail-Adresse Buergermeister(at)roesrath.de. Geben Sie am besten im Text der E-Mail an, dass es sich um eine Einwohnerfrage im Sinne von § 19 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Rösrath handelt und Sie entsprechend eine Beantwortung im Rahmen der nächsten Sitzung wünschen.
  • Sie können laut Geschäftsordnung eine Frage und maximal eine Zusatzfrage stellen.
  • Erscheinen Sie persönlich zur nächsten Ratssitzung.
  • Ihre Frage wird, sofern keine Gründe dagegen sprechen, am Anfang der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragen" durch eine/n Vertreter/in der Stadtverwaltung beantwortet.

Planungen und Offenlegung

Im Rahmen des Baugesetzbuchs ist jede Kommune verpflichtet, Planungen für Baumaßnahmen für die Dauer von mindestens einem Monat offen zu legen, damit die Öffentlichkeit diese einsehen und dazu Stellung nehmen kann. Die Stadt Rösrath informiert über derartige Offenlegungen regelmäßig in amtlichen Bekanntmachungen sowie über eine eigene Seite im Webangebot der Stadt.