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22.06.21 –
Unter TOP3/4 wurde mehrere Anträge behandelt, die die finanziellen Auswirkungen einer Straßensanierung oder Ersterschließung für die Anwohner zum Thema hatten. Das Anliegen wurde auch mündlich gut begründet vorgebracht.
Die dahinter liegenden Wünsche waren für den Ausschuss durchaus nachvollziehbar. Allerdings stehen diesen in großen Teilen gesetzliche Regelungen entgegen. Die Anträge mussten daher zurückgewiesen werden.
Die Stadtverwaltung wurde aber gebeten, den gesetzlichen Spielraum zugunsten der Bürger maximal auszuschöpfen, insbesondere Härtefallregelungen betreffend.
TOP5/6 befassten sich mit dem Satzungsentwurf der Verwaltung über die Förderung von Kindern in der Tagespflege. Die Sprecherin der IG Kindertagespflege Rösrath bescheinigte dem Entwurf eine gute Qualität. Allerdings stellte die IG einen Antrag, der weitere Verbesserungen zum Ziel hat. Diese wurden in der Sitzung von der IG auch mündlich erläutert.
Nach Auffassung der Stadtverwaltung sind bestimmte Punkte nicht zulässig oder bereits in Anlehnung an die Kitaregelungen formuliert, so dass der Spielraum für Änderungen sehr begrenzt ist.
TOP5/6 wurden schließlich in den Jungendhilfeausschuss vertagt. Bis dahin soll es aber noch ein Gespräch zwischen IG und Stadtverwaltung geben, mit dem Ziel möglichst einen Konsensvorschlag zu finden.
Unter TOP11 stellte die Bürgermeisterin den Personalbericht vor. Die Stadtverwaltung hat mit einer hohen Fluktuation zu kämpfen, die immer wieder aufwendige Stellenausschreibungen und Einarbeitungen erfordert. Grund ist häufig die Abwerbung durch besser zahlende Kommunen oder den Kreis.
Man hofft sich über die Ausbildung eigenen Nachwuchs heranziehen zu können und will insbesondere das duale Studium ausweiten. Überlegungen, die Attraktivität des Arbeitsplatzes außerhalb von Vergütungsfragen zu erhöhen, sind im Gange.
Auch im Rösrather Haushalt fordert Corona seinen Tribut. Die Ausführungen unter TOP13 prognostizieren ein Minus von ca. 3 Mio € für 2021.
Unter TOP14 gab es eine unschöne Überraschung. Die Stadt hatte den Kooperationsvertrag „Gute Nachbarschaft in Rösrath“ mit der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde lange und intensiv in vielen Gesprächen verhandelt und abgestimmt. Alle Signale standen auf einer baldigen Unterzeichnung. Vor wenigen Tage hat das Presbyterium der Stadt allerdings mitgeteilt, die Vereinbarung in der Form nicht unterzeichnen zu können.
Die Stadtverwaltung wurde daher ermächtigt, die Vereinbarung auch mit nur einer Partei zu schließen, soll aber mit der evangelischen Kirchengemeinde weiterhin das Gespräch suchen.
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