
15.02.16 –
Durch den juristischen Erfolg der Lärmschutzgemeinschaft vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss der Flughafen Köln/Bonn bei künftigen Baumaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren durchführen.
Hierzu reagiert nun der Flughafen und lädt zu drei Informationsabenden ein. Diese Informationsveranstaltungen sind lediglich informelle Veranstaltungen, nicht förmliche Bestandteile des Planfeststellungsverfahrens.
Termine:
Der Flughafen Köln/Bonn muss sich erstmalig einem Planfeststellungsverfahren unterziehen, weil das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Dezember 2014 entschieden hat, dass die Genehmigung zur Erweiterung des Vorfelds A um sechs Abstellpositionen ohne Planfeststellungsverfahren unzulässig war und entgegen dem Urteil der Vorinstanz (OLG Münster) auch die Nutzung untersagt hat. Neben diesem Vorhaben packt der Flughafen nun weitere lang gehegte Planungswünsche mit in diese öffentliche Veranstaltung.
In den Ankündigungen spricht der Flughafen Köln/Bonn neben der Vorfelderweiterung also von bereits verwirklichten Baumaßnahmen (Verbindung zwischen zwei Vorfeldern, Nutzungsmöglichkeiten von bestehenden Gebäuden im Frachtbereich und Abriss einer Gepäckhalle mit anschließender Nutzung für Flugzeuge). Daneben, und mindestens genauso wichtig, geht es um Bauprojekte, die er erst in den kommenden Jahren realisieren möchte (Verbindungsbau zwischen den Terminals 1 und 2, Neubau eines Hotels mit Konferenzeinrichtungen, Ersatzneubau des Parkhauses 1, und einer geplanten und erheblichen Erweiterung des CBCC-Cargo Centers um ein zusätzliches Frachtgebäude).
Wichtig: Es handelt sich lediglich um eine informelle Veranstaltung, nicht um einen förmlichen Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Sobald dieses beginnt, werden wir Euch wieder informieren.
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