

02.06.23 –
Eine Möglichkeit dieses Ziel zu erreichen ist es, den Radfahrern Vorfahrt auf bestimmten Straßen zu ermöglichen. Das Stichwort hierbei ist die Fahrradstraße, die wir im Folgenden etwas näher erläutern wollen:
Fahrradstraßen bzw. -zonen machen z.B. die Schulwege für Kinder und Jugendliche sicherer und motivieren durch die Verbesserung der Verkehrssicherheit, das Rad für die Fahrt zur Schule und andere Wege des täglichen Bedarfs zu nutzen.
Fahrradstraßen bedeuten – entgegen der landläufigen Meinung – nicht das Verbot für Autos bzw. Kraftfahrzeuge, sie sind dem Fahrradverkehr vorbehalten und Anlieger- und Lieferverkehr kann erlaubt werden. Somit ist das Auto auf einer Fahrradstraße Gast und hat sich nach dem Fahrrad zu richten. Autofahrer haben zu warten oder ihre Geschwindigkeit zu verringern, um eine Gefährdung auszuschließen – und grundsätzlich gilt Tempo 30 für alle Fahrzeuge.
Aus unserer Sicht gibt es in Rösrath eine Vielzahl von Kandidaten für solche Fahrradstraßen.
Zudem unterstützt dieser Ansatz die Ziele „Gesundheit und Wohlergehen“ (#3), „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ (#11) und „Maßnahmen zum Klimaschutz“ (#13) der UN für nachhaltige Entwicklung.
Und auch der ADAC hat sich bereits mit dem Thema befasst: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/fahrradstrassen/
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