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Die GRÜNEN sind - wie alle Parteien - anteilig in den Ausschüssen vertreten.
Damit dies auch für die kleinen Parteien funktioniert, hat sich die Kooperation früh darauf verständigt, 17er Ausschüsse zu bilden, wo immer dies zulässig ist. Kleinere Ausschüsse hätten bedeutet, dass einige kleine Parteien dort keinen Sitz erhalten.
In den 17er Ausschüssen haben die GRÜNEN Anspruch auf vier Sitze.
In einem vorgegebenen Verfahren wurden ebenfalls unter Berücksichtigung der Anzahl der Ratssitze die Vorsitze der Ausschüsse verteilt. Die GRÜNEN sitzen drei Ausschüssen vor.
(MP)
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