Das 5-ha Ziel beim Flächenverbrauch im Koalitionsvertrag von Schwarz/Grün 2022 in NRW

Meist verstehen wir unter Flächenverbrauch das freie Landschaft in Siedlungs-, Gewerbe- oder Verkehrsfläche umgewandelt wird. Ganz so einfach ist es aber nicht.

03.07.22 –

Einleitung

Kann man Fläche verbrauchen? Eigentlich nicht, genauso wenig wie man Fläche schaffen kann! Genau hier liegt das Problem, Fläche kann genutzt werden und zwar in aller Regel nur für eine oder wenige Nutzungsformen gleichzeitig.

Es geht also immer um Flächenkonkurrenz: Naturschutz gegen Intensive Landwirtschaft; Siedlungsfläche gegen freie Landschaft; Wald gegen Offenland; Naherholung gegen anthropogen ungestört, „Tisch gegen Tank“ usw.

Meist verstehen wir unter Flächenverbrauch das freie Landschaft in Siedlungs-, Gewerbe- oder Verkehrsfläche umgewandelt wird. Ganz so einfach ist es aber nicht.

Die Fakten

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen spricht auf seiner Homepage davon, dass in NRW „im langjährigen Mittel täglich rund 10 Hektar wertvolle Natur- und Freifläche verloren“ gehen. Und weiter: „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt inzwischen bereits einen Anteil von rund 23,5 % an der gesamten Landesfläche ein.

 

Flächenanteile (in %) einzelner Nutzungsarten in Rösrath im Jahr 2020 (Datenquelle: IT.NRW)

Auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erfahren wir, dass „Flächenverbrauch (..) nicht mit Flächenversiegelung gleichzusetzen (ist), da zu den Siedlungsflächen auch unversiegelte Bereiche, wie Gärten und Parkflächen, zählen. Etwa 50 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind vollständig versiegelt“. Aber auch „Der Verlust wertvoller Acker- und Weideflächen durch Bebauung und Versiegelung ist nicht umkehrbar.

Die zukünftige Gestaltung

Wenn auch in den letzten Jahren die Tendenz beim Flächenverbrauch schon etwas nach unten ging, hat sich die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag hier ein erstes Ziel gesetzt: „Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns sein. Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu werden wir den 5-ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen. Dazu gehören flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung des Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), die Weiterführung der Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung flächensparend gestalten.

Ein oft übersehener Aspekt ist zum Beispiel, dass landwirtschaftliche Fläche im Falle der Umwandlung zu Siedlungs-, Gewerbe- oder Verkehrsfläche doppelt herhalten muss. Die ökologische Kompensation findet in der Regel nämlich ebenfalls auf landwirtschaftlicher Fläche statt. „Wo auch sonst“, ist man schnell bereit zu sagen.

Alternativen können aber auch der Rückbau nicht mehr benötigter, versiegelter Flächen sein oder der Versuch, die Kompensation direkt mit dem Eingriff zu verbinden. Dach- und Fassadenbegrünung sind Ansätze in diese Richtung. Beim Ausbau der alternativen Energien sind hier im Koalitionsvertrag konkrete Vorgaben genannt:

Zur Reduzierung des Flächenverbrauchs setzen wir bei Freiflächen vorrangig auf belastete oder versiegelte Flächen und auf Doppel-Nutzungen wie schwimmende Photovoltaik, Agrar-Photovoltaik oder Photovoltaik über Parkplätzen.

Auf landwirtschaftlichen Flächen sollen mit vereinfachten Genehmigungsverfahren Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen errichtet werden können.

Mit Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen ist gemeint, dass die Flächen nach Errichtung der Anlagen artenreicher sind als vorher, sofern sie auf vorher artenarmen landwirtschaftlichen Flächen errichtet und einige Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Hierzu gibt es eine Studie des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft.

Es muss der Landwirtschaft also nicht unbedingt weitere Fläche entzogen werden, um einen ökologischen Ausgleich zu erreichen.

Für die Windenergie möchte die Koalition auch keine weitere Inanspruchnahme land- oder forstwirtschaftlicher Flächen über die tatsächlich genutzte Fläche hinaus: „Es erhöht die Akzeptanz für Windenergieanlagen vor Ort enorm, wenn dadurch nicht zu viele Flächen für andere Zwecke entzogen werden. Für den Ausbau Erneuerbarer Energien findet naturschutzfachlicher Ausgleich vorrangig in Geld für Natur- und Artenschutz statt. Unser Ziel ist es, dass keine Flächenbedarfe für den naturschutzrechtlichen Ausgleich mehr entstehen.

Was heißt das für uns hier vor Ort?

Wir werden weiterhin, wie jüngst bei der Entscheidung zur Stellungnahme Regionalplan, genau schauen, ob eine Inanspruchnahme von Landschaft wirklich notwendig ist oder ob sie vielleicht durch einen neuen Planungsansatz vermieden werden kann.

Auch bei Flächen die jetzt in den Regionalplan als zukünftig bebaubar eingehen, werden wir im weiteren Verfahren schauen, ob es nicht doch Alternativen zum weiteren Flächenverbrauch gibt.

„Städtischer Bauen“ im Innenbereich ist eine Möglichkeit, Wohnraum zu schaffen ohne neue Fläche im Außenbereich „zu verbrauchen“.

Sollte es, wie von uns nach Ausnutzung aller möglichen Dach- oder Versiegelten Parkplatzflächen gewünscht, zu Solaranlagen auf der freien Fläche kommen, werden wir dafür sorgen, dass damit eine deutliche Steigerung der Biodiversität auf der Fläche einhergeht.

Kategorie

Bebauung

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