Baurecht ist kompliziert und die größeren Zusammenhänge nicht immer leicht zu durchschauen.
So werden Begriffe wie Regionalplan, Landschaftplan, Flächennutzungplan und Bebauungsplan gerne durcheinander geworfen, auch in der politischen Diskussion.
Das führt oft zu Missverständnissen oder Fehlinterpretationen politischen Handelns. So schafft zum Beispiel ein Regionalplan noch kein Baurecht, sondern eröffnet einer Kommune lediglich Gestaltungsmöglichkeiten.
Ob und wie diese später in Abspruch genommen werden, unterliegt dann erneut politischen Entscheidungen.
Die groben Zusammenhänge zeigt die folgende Grafik:
Im Planungsausschuss haben wir Grünen der Offenlegung des B-Plan Entwurfes 121 Altvolberg zugestimmt, aber bereits darauf hingewiesen, dass der B-Plan so am Ende nicht zustimmungsfähig ist. Wir meinen, dass ein neues Quartier in Rösrath nur noch dann genehmigt und umgesetzt…
Offener Brief unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Petition „Allgemeine Siedlungsbereiche im Königsforst vermeiden“
Meist verstehen wir unter Flächenverbrauch das freie Landschaft in Siedlungs-, Gewerbe- oder Verkehrsfläche umgewandelt wird. Ganz so einfach ist es aber nicht.
Seit 2016 ist der neue Regionalplan in Arbeit und soll in diesem Jahr beschlossen werden. Die Kreise und Kommunen haben nun bis zum 31. August Gelegenheit, den Entwurf der Bezirksregierung zu kommentieren, bzw. Änderungsvorschläge zu machen.
Heute ist Weltflüchtlingstag. Im Jahr 2024 waren weltweit rund 123,2 Millionen Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen – ausgelöst durch [...]
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Unsere Wälder sind unverzichtbare Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise – umso alarmierender ist es, dass ihr Zustand weiterhin extrem [...]